(15.10.2003)

Rund 1,4 Millionen Begutachtungsaufträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gehen bei den Medizinischen Diensten (MDK) jährlich ein. Darauf entfallen inzwischen rund 40 Prozent auf Höherstufungs- und Wiederholungsaufträgen. Diese und andere Fakten zur Pflegeversicherung gehen aus dem 76-seitigen Pflegebericht der MDK 2001/2002 hervor. Der Pflegebericht beinhaltet zum Beispiel Daten zur Einstufung in die Pflegestufen, Angaben über Art und Ausmaß des Hilfebedarfs und Zahlen aus der Pflegebegutachtung im Ausland. Der komplette Pflegebericht steht als Download zur Verfügung. Zwei bedeutende Erkenntnisse greifen wir auf:
Demografische Aspekte
Die Verschiebung des Bevölkerungsaufbaus hin zu deutlich mehr älteren Menschen wird Folgen für die sozialen Versorgungssysteme haben. So sind mit zunehmenden Alter Menschen in der Regel eher pflegebedürftig. Das mittlere Alter von Versicherten, die im Jahr 2002 erstmals pflegebedürftig wurden, lag bei 76,4 Jahren. Das vergleichsweise hohe Durchschnittsalter resultiert aus dem hohen Anteil von alten und hochbetagten Menschen. Annähernd 80 Prozent sind 70 Jahre und älter.
Das Durchschnittsalter pflegebedürftiger Frauen liegt mit 78,8 Jahren um mehr als 6 Jahre über dem pflegebedürftiger Männer. Fast 60 Prozent der pflegebedürftigen Frauen sind 80 Jahre und älter, der entsprechende Anteil unter den Männern liegt bei nur 36 Prozent. Dagegen liegt der Anteil von Männern in den jüngeren Altersgruppen deutlich über dem der Frauen.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompeten
Knapp 28 Prozent aller erstbegutachteten Antragsteller auf ambulante Leistungen mit der Empfehlung „pflegebedürftig im Sinne des SGB XI“ wurden als Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erfasst. Dabei nimmt mit zunehmender Pflegestufe auch der Anteil der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu. Hochgerechnet auf ein Berichtsjahr werden jährlich zwischen 80.000 und 90.000 Versicherte erstmals begutachtet, die pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind und die zusätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz haben.
Download: Pflegebericht2001-2002.pdf (0,32 MB)
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