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PEA-Richtlinie jetzt im Download

Berlin, 08. Juli 2008

Die Richtlinie dient dem MDK zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA)
Die Richtlinie dient dem MDK zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA)
 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ genehmigt.

Die Richtlinie wurde im Zuge der Pflegereform zum 1. Juli 2008 überarbeitet. Sie dient dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für das Begutachtungsverfahren von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA). Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen.

Laut Schreiben des BMG ist diese Richtlinie ohne Verzögerung umzusetzen. Auch die Umsetzungsempfehlungen zum PEA-Verfahren für den ambulanten und stationären Bereich sind mit dem BMG abgestimmt.

Die Richtlinie und die Umsetzungsempfehlungen können Sie hier downloaden:

» Richtlinie PEA-Verfahren (0,06 MB)
"Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs"
Veröffentlicht am: 08. Juli 2008
» Umsetzungsempfehlungen (0,04 MB)
Umsetzungsempfehlungen des BMG zur PEA-Richtlinie
Veröffentlicht am: 08. Juli 2008

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