Berlin, 08. Juli 2008
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ genehmigt.
Die Richtlinie wurde im Zuge der Pflegereform zum 1. Juli 2008 überarbeitet. Sie dient dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für das Begutachtungsverfahren von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA). Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen.
Laut Schreiben des BMG ist diese Richtlinie ohne Verzögerung umzusetzen. Auch die Umsetzungsempfehlungen zum PEA-Verfahren für den ambulanten und stationären Bereich sind mit dem BMG abgestimmt.
Die Richtlinie und die Umsetzungsempfehlungen können Sie hier downloaden:
| » Richtlinie PEA-Verfahren (0,06 MB) | ||
| "Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs" Veröffentlicht am: 08. Juli 2008 |
||
| » Umsetzungsempfehlungen (0,04 MB) | ||
| Umsetzungsempfehlungen des BMG zur PEA-Richtlinie Veröffentlicht am: 08. Juli 2008 |
||
Mediathek
02. Juli 2010
Sucht und Trauma
05. Januar 2010
MDK Newsletter Ausgabe 3.2009
News 
25. August 2010
Immer mehr Vorruheständler auf Grund von Krankheit
18. August 2010
Cannabis-Medikamente sollen legalisiert werden
17. August 2010
DGB-Studie: Arbeitslosigkeit macht krank
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: