(12.08.2004)

Essen/Hannover - Wer als Versicherter im europäischen Ausland lebt und pflegebedürftig ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung. In 28 Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können Versicherte Geldleistungen beziehen. Die Begutachtung im Ausland übernehmen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK).
Im Jahr 2003 prüften die MDK bei 1532 Antragsstellern im Ausland nach den gleichen Kriterien wie im Inland den individuellen Hilfebedarf jedes Einzelnen. Das geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS) hervor. Dass Spanien bei vielen als Altersruhesitz beliebt ist, spiegelt sich auch in der Zahl der Pflegebedürftigen wider.Rund 40 Prozent der Personen, die der MDK begutachtet hat, lebt in Spanien. Es folgen mit Abstand Ostereich, Griechenland, Frankreich und Italien. Im Nachbarland Niederlande erhob der Medizinische Dienst in Niedersachsen im vergangenen Jahr bei zehn Antragstellern den Pflegebedarf, bei weiteren vier in Dänemark und Finnland.
Im Vergleich zum Jahr 2002 nahmen die Pflegebegutachtungen im EWR-Ausland 2003 um 15 Prozent zu. Während in Griechenland eine deutliche Zunahme zu verzeichnen ist, fielen die Begutachtungen in Frankreich und Italien geringer aus.
Anschauliche Hintergrundinformationen zu den Pflegebegutachtungen im Ausland bietet der Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002.
Download: Pflegebericht20012002.pdf (0,32 MB)
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