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MDK-Fortbildungskongress zur Palliativversorgung

Hannover, 04. März 2008

Prof. Dr. Friedemann Nauck
Prof. Dr. Friedemann Nauck
 

Rund 100 ärztliche Gutachterinnen und Gutachter des MDK Niedersachsen machten am Dienstag (4. März) die Palliativversorgung zum Thema ihrer Frühjahrsfortbildung in Hannover.

Die Palliativ- und Hospizversorgung von Patienten wird künftig an Bedeutung der Beratung der Krankenkassen durch Mediziner des Medizinischen Dienstes zunehmen. Diese Versorgungsformen gilt es, in die sozialmedizinische Betrachtung einzubeziehen, lautete ein Fazit der Fortbildungsveranstaltung.

Durch Expertenvorträge machten sich die MDK-Mitarbeiter mit den Strukturen der Palliativ- und Hospizversorgung vertraut. Rund 80 Prozent der Menschen sterben in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. In vielen Fällen ist ein Sterben in der vertrauten Umgebung möglich, wenn eine qualifizierte palliativmedizinische, palliativpflegerische und hospizliche Versorgung rund um die Uhr gewährleistet ist. Wichtig ist, dass Familienangehörige die Sicherheit haben jederzeit fachliche Unterstützung anfordern zu können und nicht auf sich allein gestellt zu sein.

Ross-Luttmann: Betroffene sollen selbst entscheiden
„Es sollte allerdings in jedem Einzelfall für den Betroffenen und die Angehörigen die Möglichkeit bestehen, selbst zu entscheiden, ob ein sterbenskranker Mensch unter Inanspruchnahme des ambulanten Versorgungsangebotes in den eigenen vier Wänden bleiben kann oder aber wegen besonderer Umstände oder Behandlungsformen besser in einem Krankenhaus oder Hospiz aufgehoben ist“, sagte die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) in einem Interview gegenüber dem MDK Niedersachsen vor der Veranstaltung.

Das Sterben eines Menschen im Krankenhaus kommt zwar häufig vor, werde aber immer als Stresssituation empfunden, sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck. „Sterben wird im Krankenhaus als Zwischenfall erlebt, weil es oft keinen professionellen Umgang mit dem Tod gibt“, sagte der Professor für Palliativmedizin an der Universität Göttingen. „Bei der Begleitung von Palliativpatienten muss das Hauptziel die Lebensqualität sein.“

Patientenverfügungen sind nicht unproblematisch
Probleme in der Versorgung mit Palliativpatienten bestünden Naucks Feststellungen zufolge in der Beurteilung der Prognose, der Entscheidung zum Verzicht auf bestimmte Behandlungen oder der Sterbebegleitung. Nicht einfach gestalte sich manchmal der Umgang mit der Selbstbestimmung, wenn zum Beispiel eine Patientenverfügung vorliegt oder Angehörige ihre eigenen Wünsche durchsetzen wollen.
Der Spiegel berichtete in dieser Woche, dass eine Gruppe von Abgeordneten von SPD, FDP, Grünen und Linken mit einem Gesetzentwurf todkranken Patienten mehr Selbstbestimmung ermöglichen will. In Patientenverfügungen können Menschen Ärzte anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Umstritten ist, wann sie verbindlich sind. Die derzeitige Rechtslage geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 zurück. Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle eines unumkehrbar tödlichen Verlaufs einer Krankheit erfolgen. In Deutschland haben schätzungsweise neun Millionen Bürger derartige Verfügungen verfasst.

“Betreuen und nicht kurieren”
Zu den Bausteinen der Palliativversorgung gehören nach Prof. Nauck die optimale Symptomkontrolle, das Sensibilisieren für die Bedürfnisse von Sterbenden und Angehörigen, die Kommunikation und die ethische Orientierung. Die Versorgung müsse dem Grundsatz folgen: „To care not to cure“, sagte der Palliativexperte.

Versorgungssituation in Niedersachsen
Prof. Nauck lobte die im Februar 2008 verabschiedete neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). „Es ist ein großer Fortschritt, dass mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) Versicherte einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben. Insgesamt schätzte der Göttinger Professor die Versorgungssituation in Niedersachsen positiv ein.

Das niedersächsische Konzept setzt den Schwerpunkt auf die flächendeckende Errichtung von Palliativstützpunkten als örtliche Netzwerke der Palliativversorgung. In den Stützpunkten arbeiten die Anbieter ambulanter und stationärer palliativmedizinischer und hospizlicher Leistungen eng zusammen. Die Elemente einer umfassenden Behandlung, Betreuung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen durch Palliativmedizin, Palliativpflege, seelsorgerliche und spirituelle Begleitung fügen sich gemeinsam zu einer Palliativversorgung. „Entscheidend ist zudem, dass Ärzte, Pflegedienste, Hospize und Krankenhäuser und Ehrenamtliche übergreifend zusammenarbeiten.
Gegenwärtig erhalten bereits 23 Palliativstützpunkte eine Landesförderung. Unser Ziel sind 35 bis 40 Stützpunkte über ganz Niedersachsen verteilt“, sagte Sozialministerin Ross-Luttmann zu den Plänen der Landesregierung.

Bessere Zusammenarbeit möglich
Rund 15.000 Menschen benötigen in Niedersachsen palliative Betreuung, zwischen 70.000 und 80.000 Sterbebegleitung, sagte Dr. Rolf Holbe, Vorsitzender der Akademie für Palliativmedizin bei der Niedersächsischen Ärztekammer. Inzwischen hätten rund 300 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Verbesserungspotenzial sah der Allgemeinmediziner aus Kreiensen in der Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen. Ärzte, Pflegedienste, Heime, Palliativstationen oder Careteams könnten noch abgestimmter vorgehen, so Dr. Holbe.

Mehr Unterstützung durch Ehrenamtliche notwendig
Um die Zusammenarbeit ambulanter und stationärer Angebote geht es auch dem Sozialministerium in Niedersachsen. Vernetzung des ambulanten und des stationären Versorgungsangebotes innerhalb von Palliativstützpunkten könne als Fundament für eine Überleitung in das Leistungsspektrum betrachtet werden, das der Bundesgesetzgeber den so genannten Palliative Care Teams zugedacht hat, sagte die Ministerin. „Die KKH ist mit ihrem Vertrag über ein integriertes Versorgungsmodell zur „Optimierten Palliativversorgung in Hannover“, den sie mit dem vom Land geförderten Palliativstützpunkt Hannover und weiteren Leistungserbringern abgeschlossen hat, schon seit längerer Zeit beispielgebend“, betonte Ross-Luttmann. Trotz struktureller Fortschritte werde in Zukunft vermehrtes ehrenamtliches Engagement notwendig sein: „Denn es sind insbesondere die ehrenamtlichen Kräfte, die menschliche Begleitung und Zuwendung geben“, sagte die Ministerin.


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