(12.07.2005)

Manche nennen es eine Revolution, andere eine gefährliche Rosskur auf Kosten der Patienten: Die Abrechnung der Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen. Seit 2004 ist die Umstellung verpflichtend. Wenn auch noch etwas wackelig auf den Beinen, das neue System steht. Eine Stütze ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der Gesetzgeber weitete die Prüfrechte des MDK besonders für Krankenhausabrechnungen aus. MDK Forum zieht eine Zwischenbilanz. Als Titelthema lesen Sie Erfahrungen aus der MDK-Begutachtung. Wir berichten, wie ein kleines Krankenhaus mit der Umstellung auf Fallpauschalen zurechtkommt.
Zu diesem Schwerpunktartikel haben Christoph Höglmeier, DAK-Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg, und Jörg Robbers von der Deutschen Krankenhausgesellschaft Interviews gegeben.
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Weitere Themen in dieser Ausgabe:
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