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Chroniker- und Fahrtkostenregelung beschlossen

(23.01.2004)

Ärzte und Krankenkassen haben sich auf eine Definition chronischer Erkrankungen und eine Fahrtkostenregelung verständigt. Demnach gilt ein Patient gilt nun als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des SGB XI vor.

- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG vor oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60%.

- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen
Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Fahrtkosten

Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "AG", "BI", oder "H" bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.

Chronisch Kranke müssen nur eine verminderte Zuzahlung in Höhe von einem Prozent ihres Einkommens leisten. In der neuen Richtlinie wird der Kreis der Begünstigten nun „deutlich weiter gefasst“, betonte Rainer Hess, Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Hess bezeichnete es allerdings als schwierig, mit den beschlossenen Richtlinien das erwartete Sparziel der Gesundheitsreform einzuhalten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte hingegen, sie sehe „überhaupt keinen Grund, jetzt über eine Ausweitung der Kosten zu sprechen“.

Download: bub-chroniker.pdf (0,08 MB)


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