(20.01.2005)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) begutachtet immer mehr potenzielle ärztliche Behandlungsfehler. Wurden von den Krankenkassen im Jahr 2003 noch 1299 Fälle zur Begutachtung beim MDKN eingereicht, so waren es 2004 1470 Fälle, in denen die medizinische Behandlung von Patienten auf ihre Sorgfalt hin überprüft werden musste. In jedem fünften Fall stellten die MDKN-Gutachter Behandlungsfehler fest.
Lob für die Arbeit der Medizinischen Dienste gab es nun vom Verband der Angestellten Krankenkassen (VdAK) und des Arbeitsersatzkassenverbandes (AEV). „Vielfach haben sich die MDK-Ärzte bereits auch bei Haftpflichtversicherern ein Ansehen erworben, das bei entsprechenden Aussagen im Gutachten zu erhöhter Regulierungsbereitschaft führt“, heißt in der Zeitschrift „Die Ersatzkasse.“ In der Rechtsprechung sei höchstrichterlich anerkannt, dass die – auch vorgerichtlichen – gutachterlichen Äußerungen des MDK in die Entscheidung des Gerichts einzubeziehen sind. „Im Bereich der Stärkung der Patientenrechte des Versicherten befindet sich die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK auf einem guten Weg. Sie sollte genutzt und ggf. ausgebaut werden“, heißt es weiter.
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