Das Bundesgesundheitsministerium rät, sich vor jeder Zahnersatzbehandlung den Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt geben zu lassen und diesen von der Krankenkasse prüfen zu lassen. Sie informieren über die Regelversorgung und prüfen die Kosten für den Zahnersatz. Sie informieren auch über die Höhe der zu erwartenden Festzuschüsse und die verbleibenden Restkosten.
Krankenkassen und Patienten profitieren von MDK-Beratung
Der MDK Niedersachsen hält die fachliche Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Planung, wenn diese jenseits der Regelversorgung vorgesehen ist, für unverzichtbar. Risikoreiche und zahnmedizinisch nicht indizierte Versorgungen beeinflussen die die Qualität und die Kosten der Versorgung. Patienten und Krankenkassen sind von den Folgen betroffen. Mit diesem Ansatz der Begutachtung geht der MDK Niedesachsen deutlich über den des Vertragsgutachterwesens der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) hinaus, das in der Regel die tatsächliche Planung des Zahnersatzes nicht umfasst.
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