Manche nennen es eine Revolution, andere eine gefährliche Rosskur auf Kosten der Patienten: Die Abrechnung der Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen. Seit 2004 ist die Umstellung verpflichtend. Wenn auch noch etwas wackelig auf den Beinen, das neue System steht. Eine Stütze ist der Medizinische Dienst. Der Gesetzgeber weitete die Prüfrechte des MDK besonders für Krankenhausabrechnungen aus.
Die meisten Medizinischen Dienste, so auch der MDK Niedersachsen, wurden besonders mit Abrechnungsfragen der Diagnosis Related Gruops (DRG) regelrecht überrollt. Unterschieden wird zwischen auffälligkeitsabhängigen Einzelfallprüfungen und verdachtsunabhängigen Stichprobenprüfungen.
Prüfung der Kodierqualität
Die Krankenhäuser müssen die Diagnosen einschließlich der Komplikationen und Begleiterkrankungen sowie die Behandlungsmaßnahmen exakt verschlüsseln. Diese Kodierung stellt die zentrale Abrechnungsgrundlage mit den Krankenkassen dar. Der MDK Niedersachsen prüft die Qualität dieser Kodierung. Der Gesetzgeber überträgt damit dem MDK eine maßgebliche Rolle, die Qualität der Leistungserfassung bei der stationären Behandlung zu beurteilen.
Service-Tipp:
Sie finden die aktuellen DRG-Kodierempfehlungen der MDK-Gemeinschaft auf der Gemeinschaftsseite der Medizinischen Dienste: http://www.mdk.de/1534.htm
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