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Arbeitsunfähigkeit


Die neue Begutachtungsanleistung (ABBA)
Medizinische Dienste und Krankenkassen arbeiten 2004 mit ABBA zusammen. Nicht etwa die Popgruppe aus Schweden verbirgt sich hinter dieser Abkürzung, sondern die neue „Anleitung zur Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit“.
Bei jeder Arbeitsunfähigkeit (AU) geht es um einen Zusammenhang von rechtlichen, beruflichen und medizinischen Fakten. Die neue Begutachtungsanleitung stellt praxisorientiert für Krankenkassen und MDK verständlich die Problematik der AU und das Handling bei Beratung und Begutachtung dar.

Aufteilung der AU-Fälle in zwei Gruppen
Auch nach der neuen Begutachtungsanleitung wird eine Strukturierung und gezielte Vorausauswahl der gesamten AU-Fälle durch die Krankenkassen angestrebt. Da in der Sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) möglichst viele Fälle mit einer abschließenden Empfehlung für die Krankenkassen abgeschlossen werden sollen, kommt es wie bisher darauf an, dem MDK den richtigen Fall zum richtigen Zeitpunkt in der SFB vorzulegen. Anders als bei der bisherigen Begutachtungsanleitung steht als Vorauswahlkriterium aber nicht mehr so sehr die Diagnose, sondern die Auffälligkeit der AU-Vorgeschichte im Vordergrund. Statt bisher in fünf werden die AU-Fälle in zwei Gruppen eingeteilt: Die unauffälligen, die nicht dem MDK vorgelegt werden sollten und die auffälligen Fälle. Bei den auffälligen differenziert der MDK die Fälle nach möglichem Rehabilitationspotenzial, aber auch danach, ob Zweifel des Arbeitsgebers an der AU berechtigt sind oder ob und inwieweit es sich um einen psychosozialen Langzeitfall handelt.

» Die neue Begutachtungsanleitung ABBA  (0,90 MB)
Bei jeder Arbeitsunfähigkeit (AU) geht es um einen Zusammenhang von rechtlichen, beruflichen und medizinischen Fakten. Die neue Begutachtungsanleitung stellt praxisorientiert für Krankenkassen und MDK verständlich die Problematik der AU und das Handling bei Beratung und Begutachtung dar.
Veröffentlicht am: 27. April 2004

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