| » Richtlinie "MDK-Stichprobenprüfung" (0,19 MB) | ||
| Die Richtlinie "MDK-Stichprobenprüfung" sieht vor, dass jeder 4. Antrag auf Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation in der Reihenfolge des Eingangs bei der Krankenkasse in die Zufallsstichprobe einzubeziehen ist. Nicht berücksichtigt werden hierbei die in § 3 der Richtlinie definierten Ausnahmen (Anschlussrehabilitationen, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche, Leistungsanträge im Zusammenhang mit Disease-Management-Programmen bzw. Integrierten Versorgungsangeboten. Veröffentlicht am: 02. Juli 2008 |
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| » Publikation "Programmiertes Prüftool zur Plausibilitätsprüfung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung" (3,07 MB) | ||
| Seit Einführung der DRG-Fallpauschalen ist der MDK für die Prüfung dieser systematischen Abrechnung zuständig. Die Komplexität der Abrechnung steigt verständlicherweise mit der Komplexität der Behandlung. Ein besonders umfangreicher Fall ist die „intensivmedizinische Komplexbehandlung“ (IK). Um diese Art der Abrechnung überprüfen zu können, muss eine große Zahl von Faktoren betrachtet werden. Dazu wurde ein Prüftool entwickelt, das es dem MDK leichter macht, die IK systematisch zu prüfen. Lesen Sie dazu eine Publikation von Dagmar Wege, Medizinische Dokumentarin beim MDK, in der Fachzeitschrift für Medizininformatiker und Medizinische Dokumentare "mdi 2/2008". Veröffentlicht am: 25. Juli 2008 |
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| » DRG-Kodierempfehlungen vom 22. Oktober 2009 (0,56 MB) | ||
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Die Erfahrungen der MDK-Ärzte werden kontinuierlich in eine länderübergreifende Datenbank mit Kodierempfehlungen eingebracht. Die Pflege der Datenbank wurde der Sozialmedizinischen Expertengruppe der MDK-Gemeinschaft „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) übertragen. Die Kodierempfehlungen werden regelmäßig erweitert und aktualisiert, stellen aber keine rechtsverbindlichen Vorgaben dar. Ziel dieser Kodierempfehlungen ist eine bundesweit einheitliche Kodierung. Die Veröffentlichung soll die Transparenz bezüglich der MDK-Begutachtungen fördern und damit mehr Verfahrenssicherheit für Krankenhäuser und Krankenkassen schaffen. Veröffentlicht am: 22. Oktober 2009 |
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